Unternehmensberatung für

das Gesundheitswesen

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sananet GmbH


Rechtliches


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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der sananet GmbH Unternehmensberatung


1. Geltungsbereich
1.1. Die Bestimmungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der sananet GmbH (im folgenden sananet genannt)
1.2. Mit sananet geschlossene Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.3. Individuell im Vertrag vereinbarte Regeln haben Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.4. Sollten einzelne Bestimmungen eines auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu schließenden Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt werden. Die unwirksame Regelung ist von beiden Parteien durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen, beabsichtigten Regelung soweit wie möglich entspricht.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden haben gegenüber sananet keine Wirksamkeit, selbst wenn sananet nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestimmungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen ist hiermit widersprochen.

2. Vertrauensvolle Zusammenarbeit
2.1. Es ist das Ziel von sananet, eine langfristige, vertrauensvolle Beziehung zu jedem Kunden aufzubauen und diese auch nach Abschluss des Projektes zu erhalten. Aus diesem Grund wird sananet mit dem Auftraggeber offen (aber vertrauensvoll) über erkannte Probleme kommunizieren.
2.2. Im Gegenzug wird der Auftraggeber sananet über die Strategie sowie geschäftliche, organisatorische, technische und wettbewerbliche Situation seines Unternehmens umfassend informieren und kooperieren, da sonst der Beratungserfolg gefährdet ist. Sämtliche Fragen von sananet über Probleme und Rechtsfragen werden durch den Auftraggeber wahrheitsgemäß beantwortet. Punkte, die von Bedeutung für das Projekt sein könnten, wird der Kunde (um Verzögerungen bei der Beratung zu vermeiden) von sich aus an sananet kommunizieren.
2.3. Zwischenergebnisse wird der Auftraggeber unverzüglich überprüfen und Änderungswünsche direkt mitteilen.

3. Empfehlungen
Durch eine Empfehlung nimmt sananet selbst keinen Einfluss auf die unternehmerische Entscheidung des Auftraggebers. Empfehlungen werden jedoch immer so erarbeitet, als ob sananet in der Verantwortung wäre und in vollem Bewusstsein der Tragweite. Es obliegt demzufolge dem Auftraggeber, zu entscheiden, ob er die erarbeiteten Empfehlungen umsetzen will. Insofern übernimmt sananet keine Haftung für die Entscheidung und für das Ergebnis.

4. Courtageaufträge
4.1. Vermittelt sananet ein Objekt, oder weist eines nach, ist hierfür die vertraglich vereinbarte Courtage zu zahlen.
4.2. Um unnötige Arbeiten zu vermeiden wird sananet vom Auftraggeber vor einem Courtageauftrag mitgeteilt, welche Objekte er bereits recherchiert hat. Ansonsten gilt ein Objekt, über das sananet den Auftraggeber informiert, als nachgewiesen, wenn der Auftraggeber sananet nicht binnen 2 Wochen schriftlich mitteilt, dass ihm das Objekt bereits als geeignet bekannt war.

5. Urheberrecht
Das Ergebnis der Beratung ist ausschließlich für den Auftraggeber für eigene Zwecke bestimmt. Jede Weitergabe an Dritte - auch in Auszügen - ist nur gestattet, wenn sananet vorher sein Einverständnis erklärt hat.

6. Rechnungsstellung, Zahlung
6.1. Sananet hat neben der Honorarforderung zzgl. MwSt. Anspruch auf Erstattung der Auslagen. Auslagen werden bei Einsätzen in Deutschland aus Vereinfachungsgründen als prozentualer Aufschlag auf das Honorar berechnet. Soll nach Beleg und Spesensatz abgerechnet werden, ist dieses im Vertrag zu fixieren.
6.2. Die Rechnung wird monatlich rückwirkend gestellt und sind dann sofort zur Zahlung fällig.
6.3. Ist ein Kunde mit dem Ausgleich einer fälligen Rechnung in Verzug, so ist sananet berechtigt, die Arbeit einzustellen, bis die Forderung erfüllt ist.

7. Leistungshindernisse
Sananet kommt mit seinen Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind. Nicht zu vertreten hat sananet beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt zuständigen Beraters, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht absehbar waren.

8. Gewährleistung, Haftung
8.1. Bei Unternehmensbewertungen und Personalvorschlägen wird keine Haftung übernommen.
8.2. Für Schäden des Kunden haftet sananet nur, wenn und soweit sie von sananet vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.
8.3. Die Haftung von sananet beschränkt sich auf solche Schäden, mit denen sananet vernünftigerweise rechnen muss. Die Haftung ist begrenzt auf maximal 150.000 Euro
8.4. Falls etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkung gem. Ziff. 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig oder falsch erfüllt hat, ist die Haftung von sananet ausgeschlossen. Den Nachweis der Erfüllung aller Pflichten hat im Streitfall der Kunde zu führen.
8.5. Schadensersatzansprüche gegen sananet verjähren spätestens nach Ablauf von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss des Auftrages.

9. Vorzeitige Vertragsbeendigung
Wenn keine Mindestlaufzeit des Vertrages festgelegt ist, hat der Auftraggeber und sananet das Recht, den Beratervertrag vorzeitig zu kündigen. Die vorzeitige Kündigung lässt vereinbarte Verschwiegenheitspflichten und sonstige Treuepflichten unberührt. Das Honorar und die vereinbarten Auslagen werden in diesem Fall für die Leistungen bis zum letzten erbrachten Arbeitstag erstattet. Wenn für einzelne Leistungen innerhalb eines Vertrages Festpreise vereinbart worden sind, wird auf Tagessatzbasis anteilig honoriert.

10. Internet
10.1. Sananet ist für den gesamten Inhalt von Web-Seiten Dritter, auf die in direkter oder indirekter Weise auf den Web-Sites von sananet verwiesen wird, nicht verantwortlich. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat das Landgericht (LG) in Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Hiermit distanzieren wir uns ausdrücklich von den Inhalten aller gelinkten Seiten.
10.2. Mit der Nutzung der kostenlosen Internetdienste (Recherchewerkzeuge usw.) von sananet Websites erkennt der Nutzer an, das sananet für keinerlei Schäden haftet, die auf Grund von Fehlerhaftigkeit von Software und Hardware sowie insbesondere durch technische Mängel im Internet entstehen. sananet übernimmt insbesondere keine verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die aufgrund - der mangelnden Verfügbarkeit bzw. der Funktionsweise des Internet, - der Verwendung von Soft- bzw. Hardware bei der Benutzung der Website der sananet GmbH sowie der fehlerhaften oder mangelhaften Erbringung der vertraglichen Leistungen infolge technischer Unwägbarkeiten der Soft- und Hardware sowie des Internet entstehen.
10.3. Geistiges Eigentum und Datenschutz
- sananet behält sich jegliche Eigentumsrechte an der Gestalt der Dienstleistungen und den Websites von sananet vor. Dieses gilt sowohl für Texte, das Graphik-Design, den Datenbankinhalt und die Software.
- Die Eigentumsrechte beschränken sich nicht nur auf die gegenwärtige Gestalt der Dienstleistungen und Website, sondern umfassen auch alle zukünftigen Verbesserungen und Veränderungen.
- sananet ist berechtigt, Teilnehmerdaten zu erheben, zu verarbeiten, zu speichern und zu nutzen.

Rudolf Greiff, Tilo Stolzke
geschäftsführende Gesellschafter
Lübeck, den 24.3.2006